Legitimation
Lt. Urteil (Az. 29 U 2025/05) des OLG München vom 30. 06. 2005 besteht ein berechtigtes
öffentliches Interesse auf Veröffentlichung, Aufklärung und Warnung vor dem Straftäter
Hans-Georg Jakob Müller-Risch, nachdem bereits wieder Verurteilungen, anhängige
Strafverfahren und eine nicht unerhebliche Anzahl von neuen Strafanzeigen vorliegen und
Vorgänge aus den Jahren 1993/1994 eine Aktualisierung in der Gegenwart erfahren.
In dieser Situation ist dem Informationsinteresse der Allgemeinheit der Vorrang gegenüber
dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht Müller-Risch einzuräumen.
Die seinerseits angegriffene Veröffentlichung von Presseberichten
(wie jetzt auch auf dieser Nachfolge Homepage) verletzt dieses eben gerade nicht.
Nachdem - insbesonders auch unter Berücksichtigung der einschlägigen Vorstrafen von
Müller-Risch dem nunmehr erhobenen Vorwurf strafbaren Verhaltens einiges Gewicht
beizumessen ist, bestehen auch keine rechtlichen Bedenken dagegen, dass dies nicht
in anonymisierter Form erfolgt.Selbstverständnis der IG:
den menschenverachtend existenzgefährdend/-vernichtenden Machenschaften von
Hans- Georg Jakob Müller-Risch
(gestützt von diversen ProtagonistInnen auch ausserhalb der Familie)
dahingehend zu begegnen, dass Sie sowohl für die Zukunft ein möglichst rasches,Ende,
als für die Vergangenheit die entsprechende strafrechtliche Ahndung erfahren,
ist dasZiel der IG und Gebot jeden Mindestmasses an staatsbürgerlicher Zivilcourage!
Hans-Georg Jakob Müller-Risch weist stets – strategisch geschickt –
offensiv auf diese Homepage hin und tut sie dabei als “Internetschmiererei“ ab.
Bei den klaren Listungen von Urteilen und Medienpublikationen,sowie der individuellen,
eingangs zitierten “Freistellung“ seitens des OLG München kann sich Jedermann jedoch
zweifelsohnesein eigenes Bild machen, denn die Fakten –
und ausschließlich auf solche beschränken wir uns hier –
sind nicht von uns geschaffen, sondern liegen eindeutig auf der Hand!
öffentliches Interesse auf Veröffentlichung, Aufklärung und Warnung vor dem Straftäter
Hans-Georg Jakob Müller-Risch, nachdem bereits wieder Verurteilungen, anhängige
Strafverfahren und eine nicht unerhebliche Anzahl von neuen Strafanzeigen vorliegen und
Vorgänge aus den Jahren 1993/1994 eine Aktualisierung in der Gegenwart erfahren.
In dieser Situation ist dem Informationsinteresse der Allgemeinheit der Vorrang gegenüber
dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht Müller-Risch einzuräumen.
Die seinerseits angegriffene Veröffentlichung von Presseberichten
(wie jetzt auch auf dieser Nachfolge Homepage) verletzt dieses eben gerade nicht.
Nachdem - insbesonders auch unter Berücksichtigung der einschlägigen Vorstrafen von
Müller-Risch dem nunmehr erhobenen Vorwurf strafbaren Verhaltens einiges Gewicht
beizumessen ist, bestehen auch keine rechtlichen Bedenken dagegen, dass dies nicht
in anonymisierter Form erfolgt.Selbstverständnis der IG:
den menschenverachtend existenzgefährdend/-vernichtenden Machenschaften von
Hans- Georg Jakob Müller-Risch
(gestützt von diversen ProtagonistInnen auch ausserhalb der Familie)
dahingehend zu begegnen, dass Sie sowohl für die Zukunft ein möglichst rasches,Ende,
als für die Vergangenheit die entsprechende strafrechtliche Ahndung erfahren,
ist dasZiel der IG und Gebot jeden Mindestmasses an staatsbürgerlicher Zivilcourage!
Hans-Georg Jakob Müller-Risch weist stets – strategisch geschickt –
offensiv auf diese Homepage hin und tut sie dabei als “Internetschmiererei“ ab.
Bei den klaren Listungen von Urteilen und Medienpublikationen,sowie der individuellen,
eingangs zitierten “Freistellung“ seitens des OLG München kann sich Jedermann jedoch
zweifelsohnesein eigenes Bild machen, denn die Fakten –
und ausschließlich auf solche beschränken wir uns hier –
sind nicht von uns geschaffen, sondern liegen eindeutig auf der Hand!



